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Vorsorgevollmachten:

Die Zahl der durch die Betreuungsgerichte angeordneten Betreuungen steigt stetig. Mit einer Vorsorgevollmacht haben Sie die Möglichkeit für Ihren Vorsorgefall gestaltend Bestimmungen zu treffen. Beginnend mit der Auswahl des Bevollmächtigten, über verbindliche Wünsche, die bei der Vertretung zu beachten sind, sowie der Kontrolle des Bevollmächtigten.
Gemeinsam mit Ihnen erstelle ich Ihre persönliche Vorsorgevollmacht, stehe Ihnen aber auch als Bevollmächtigter zur Verfügung, um Ihre Angelegenheiten im Vorsorgefall in Ihrem Sinn zu regeln.


Patientenverfügungen:

Kaum ein Thema wird so konträr diskutiert wie dieses, weil sich einerseits Ihr Recht auf eine menschenwürdige medizinische Behandlung und ein menschenwürdiges Lebensende und die Verantwortung der Ärzte, des Pflegepersonals, Ihrer Angehörigen, Ihres Betreuers oder Bevollmächtigten für Ihr Leben gegenüberstehen. Umso wichtiger ist es deshalb in einer Patientenverfügung klare und eindeutige Anordnungen zu treffen, die auf Ihren persönlichen Wertvorstellungen basieren, um so zu gewährleisten, dass Ihr Wille im Ernstfall vollzogen werden kann. Wir helfen Ihnen bei der Abfassung einer klaren Patientenverfügung, gerne auch in Zusammenarbeit mit Ihren behandelnden Ärzten oder sonstigen Vertrauenspersonen.

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