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FAMILIENRECHT
 
 
Unser besonderes Anliegen ist die Streitvermeidung. Dieses Ziel versuchen wir gemeinsam mit Ihnen durch vorbeugende Rechtsberatung und Vertragsgestaltung zu erreichen. Besonders im Familienrecht können durch frühzeitige ehevertragliche Gestaltungen nervenaufreibende und kostenintensive Streitigkeiten vermieden werden. Von besonderer Bedeutung kann ein Ehevertrag für Unternehmer werden. Viele Ehescheidungen haben bereits zum Untergang alteingesessener Unternehmen geführt. Durch eine vorausschauende vertragliche Gestaltung können solche Szenarien vermieden werden.
 
Dabei begleiten wir Sie von der Problemerkennung bis zur Problemlösung:
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir die Ziele eines für beide Partner ausgewogenen Ehevertrages. Dabei berücksichtigen wir auch die über das reine Familienrecht hinausgehenden gesellschafts-, steuer- und erbrechtlichen Aspekte. Wir fertigen für Sie dann einen Vertragsentwurf und begleiten Sie auf Wunsch gerne auch zum Beurkundungstermin beim Notar.
 
Nach statistischen Angaben wird in der Bundesrepublik Deutschland jede dritte Ehe geschieden. Sind die Ehegatten aber gleichzeitig Eltern und/oder besitzen gemeinsames Eigentum sind sie insoweit auch nach der Ehescheidung noch keine "geschiedenen Leute". Umso wichtiger ist es, bereits in der Trennungsphase vernünftige und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu finden, die beide Partner das Gesicht wahren lassen.
 
Aus diesem Grund begleiten wir Sie durch das gesamte Trennungsjahr und erarbeiten eine umfassende Lösung für sämtliche Trennungs- und Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Umgangs- und Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich, Ehewohnung und Hausrat. Auch hier berücksichtigen wir selbstverständlich die Auswirkungen einer Trennung auf die angrenzenden Gebiete des Steuer-, Erb- und Gesellschaftsrechts.
 
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