ERBRECHT

Regelmäßig wird in den Medien berichtet, dass in den nächsten Jahrzehnten Vermögen in Billiardenhöhe vererbt wird. Damit steigt die Bedeutung des Erbrechts für alle Teile der Bevölkerung.

Der künftige Erblasser möchte, dass sein Vermögen in seinem Sinn und nach seinem Willen aufgeteilt wird, der künftige Erbe möchte den ihm zustehenden Erbteil erhalten. Die gesetzliche Regelung trägt diesen Wünschen in den seltensten Fällen Rechnung.

Sind die Interessen eines unbekannten, abwesenden oder gar verschollenen Erben zu wahren, kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellen. Typische Aufgaben eines Nachlasspflegers sind die Organisation und Durchführung der Bestattung des Erblassers sowie die Verwaltung des Nachlasses bis der Erbe ermittelt ist.

Ein Instrument, um sicher zu stellen, dass Ihr Nachlass in Ihrem Sinne verwendet wird, ist die Anordnung einer Testamentsvollstreckung. Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist die Abwicklung des Nachlasses. Den Testamentsvollstrecker können Sie im Testament oder im Erbvertrag selbst bestimmen. Er hat Ihren Willen durchzusetzen.


Wir beraten und vertreten Sie deshalb sowohl vorsorgend bei der

  • Errichtung von Testamenten
  • Gestaltung von Erbverträgen

als auch nach dem Erbfall

  • bei der Berechnung der Erbquoten und Erbteile
  • bei der Erbenermittlung
  • bei der Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen
  • bei der Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
  • als Nachlasspfleger
  • als Testamentsvolltrecker