Zur Person
Leistung
Service
Kontakt
Kanzlei
Betreuungsrecht


Wir begleiten Sie durch das Betreuungsverfahren angefangen von der Antragstellung über die Bestellung des Betreuers und die Kontrolle der maßgeblichen Beschlüsse. Ebenso stehen wir Ihnen während einer eingerichteten Betreuung beratend zur Seite.

Rechtliche Betreuung gemäß §§ 1896 ff. BGB

Kann ein Mensch aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen geistigen oder seelischen Beeinträchtigung seine Angelegenheit nicht oder nur eingeschränkt selbst wahrnehmen, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer, das bedeutet einen persönlichen, gesetzlichen Vertreter.
Mit einer Betreuung ist keine Entmündigung verbunden, so dass Maßstab für mein Handeln als Betreuer das objektive Wohl des Mandanten darstellt. Um ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben für den Betreuten zu ermöglichen, organisiere ich zum Beispiel soziale Dienste und praktische Alltagshilfen wie Besuch- und Einkaufsdienste, Haushaltshilfe, Transporte zu Ärzten, Pflegeleistungen, Haushaltsauflösungen, Umzüge, Behördengänge, Schriftverkehr.

Verfahrenspflegschaften
Bereits im Verfahren über die Anordnung einer Betreuung, einer Unterbringung oder sonstigen freiheitsbeschränkenden Maßnahme soll der Betroffene rechtliche Unterstützung erhalten. Deshalb stehe ich den Betreuungsgerichten als Verfahrenspflegerin zur Verfügung, um als Vertreter des Betroffenen die Beachtung seiner Interessen und Rechte durch das Betreuungsgericht zu kontrollieren.

zurück